Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Studienförderungsgesetz 1992
Es kommt zu einer Sicherstellung des studentischen Austauschs mit dem Vereinigten Königreich.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 24. Juli 2020
- Inkrafttreten: 25. Juli 2020
Ziele
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Ermöglichung der Förderung von Studien an Hochschulen im Vereinigten Königreich durch Mobilitätsstipendien auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
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Sicherstellung der studienförderungsrechtlichen Gleichbehandlung von britischen Studierenden, die aufgrund des Austrittsabkommens ein grundsätzliches Gleichbehandlungsrecht haben, mit EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern
Inhalt
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Ergänzung der Aufzählung jener Länder, in denen Studien mit Mobilitätsstipendium gefördert werden können, um das Vereinigte Königreich
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Klarstellung, dass die für EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger geltenden Gleichstellungsvoraussetzungen des Studienförderungsgesetzes auch auf britische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die Aufgrund des Austrittsabkommen einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, anzuwenden sind
Hauptgesichtspunkte
Das Vereinigte Königreich ist nach Deutschland das zweitbeliebteste Zielland Europas für Studierende aus Österreich. Pro Studienjahr beantragen ca. 370 Studierende ein Mobilitätsstipendium für ein Studium an einer britischen Hochschule, ca. 200 Studierende erhalten ein solches bewilligt.
Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union könnten Studierende für ein Studium im Vereinigten Königreich kein Mobilitätsstipendium mehr beziehen.
Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Anwendbarkeit der im Studienförderungsgesetz geregelte Gleichstellungsvoraussetzungen für EU/EWR-Bürgerinnen/EU/EWR-Bürgern auf Studierende aus dem Vereinigten Königreich, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 78/2020 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion