Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesundheitstelematikgesetz
Es wird die rechtliche Grundlage für die eHealth-Anwendung "Elektronischer Impfpass" geschaffen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Oktober 2020
- Inkrafttreten: teilweise am 1. Jänner 2020, teilweise am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung
- Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens
- Optimierung von ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) und generische Weiterentwicklung der zentralen ELGA-Infrastruktur für eHealth-Anwendungen
Inhalt
- Schaffung der Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung "Elektronischer Impfpass"
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten sowie Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von zentralen ELGA-Komponenten für eHealth-Anwendungen
Hauptgesichtspunkte
In Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens wird der Elektronische Impfpass in dem zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene, Zielsteuerung-Gesundheit, für die Jahre 2017 bis 2021 mehrfach als Maßnahme zur Erreichung strategischer Ziele genannt: Zum einen dient die Optimierung des Angebotes, der Akzeptanz und der Abwicklung von Kinder- und Jugendimpfungen unter Nutzung eines Elektronischen Impfpasses dem Ziel einer Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes. Zum anderen dient die Koordination, Konzeption und Umsetzung eines Elektronischen Impfpasses unter Weiterentwicklung der ELGA-Infrastruktur für derartige eHealth-Anwendungen der Sicherstellung der Zufriedenheit der Bevölkerung durch Optimierung der Versorgungs- und Behandlungsprozesse. Darüber hinaus wird die zentrale und vollständige Datenerfassung mittels eines Elektronischen Impfpasses als Voraussetzung für die Erreichung des operativen Ziels einer Optimierung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen genannt. Mit Beschluss wurden schließlich die Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts Elektronischer Impfpass als eHealth-Anwendung festgelegt. Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsgrundlage für die eHealth-Anwendung Elektronischer Impfpass (eImpfpass) geschaffen. Die Verwendung des Elektronischen Impfpasses liegt im erheblichen öffentlichen Interesse, welches sich insbesondere ergibt aus:
- der Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung, vor allem durch eine einheitliche, flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation sowie eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen, die Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität von Impfungen und die Wirksamkeit von öffentlichen Impfprogrammen, die Erhöhung der Durchimpfungsraten sowie die Erhöhung der Arzneimittel- und Patientinnensicherheit/Patientensicherheit;
- der Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens, vor allem zur Bestimmung von Impfstatus und Durchimpfungsraten sowie des daraus ableitbaren Handlungsbedarfs, Verbesserung der Reaktionsmöglichkeiten auf Ausbrüche von durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten, Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele;
- der Reduktion von Aufwänden für Bürgerinnen/Bürger, Gesundheitsdiensteanbieter und das Gesundheitssystem.
Über den Elektronischen Impfpass hinaus werden die Nutzungsmöglichkeiten von zentralen ELGA-Komponenten für eHealth-Anwendungen erweitert sowie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten geschaffen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 115/2020 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz