Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: E-Government-Gesetz u.a.
Es werden die technischen Weiterentwicklungen in Hinblick auf eine vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) berücksichtigt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. Dezember 2020
- Inkrafttreten: 01. Jänner 2021
Ziele
- Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklungen in Hinblick auf eine vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des E-ID
- Steigerung der Datenqualität und Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des E-ID
- Erleichterung der gesicherten Identitätsfeststellung durch Behörden
- Optimierung der Verwendung vorhandener Daten für die Beantragung von Reisedokumenten
- "digitaler" Führerschein
- "digitaler" Zulassungsschein
Inhalt
- sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des E-ID
- Zulässigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID und Bereitstellung dieser Daten an Dritte
- ausdrückliche Anforderung, dass im Zuge der Registrierung zum E-ID (sofern nicht bereits vorhanden) ein Lichtbild beizubringen ist
- zur Kenntnis gelangte Änderungen zu Eintragungsdaten im Ergänzungsregister werden von bestimmten Behörden und Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs direkt dem Ergänzungsregister gemeldet
- Zulässigkeit der Weiterverwendung im Zuge des Pilotbetriebs ausgestellten E-IDs und Verarbeitung der zugehörigen Registrierungsdaten auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus
- Ermächtigung von Behörden zur Abfrage des Identitätsdokumentenregisters zum Zwecke einer einfachen, raschen und gesicherten Identitätsfeststellung
- Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten, die im Zuge der Registrierung eines E-ID oder der Aufnahme eines Lichtbilds für die e-card verarbeitet wurden, für die Ausstellung von Reisedokumenten
- Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises der Lenkberechtigung mittels "digitalen" Führerschein für E-ID-Inhaberinnen/E-ID-Inhaber
- Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises des Zulassungsscheins mittels "digitalem" Zulassungsschein für E-ID-Inhaberinnen/E-ID-Inhaber
Hauptgesichtspunkte
Mit der Novelle des E-Government-Gesetzes wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte hin zum E-ID kundgemacht.
Die Änderungen des Passgesetzes ermöglichen zum einen den Nachweis von personenbezogenen Daten mithilfe des E-ID im Bereich des Passwesens, da eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die Stammzahlenregisterbehörde geschaffen wird, sofern dieser eine gesetzlich übertragene Aufgabe zukommt. Zum anderen dürfen die in der Datenverarbeitung bzw. in der zentralen Evidenz bzw. im Identitätsdokumentenregister verarbeiteten Daten aus verwaltungsökonomischen Gründen für Zwecke von Verfahren nach dem Passgesetz weiterverarbeitet werden.
Mit dieser Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) und des Kraftfahrgesetzes (KFG) wird die Grundlage für den "digitalen Führerschein" und den "digitalen Zulassungsschein" geschaffen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 169/2020 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort