Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Arbeitsverfassungsgesetz u.a.
Es kommt zu einer Angleichung an die Begriffsänderung durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz im Arbeitsverfassungsgesetz.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. Dezember 2020
- Inkrafttreten: 1. Jänner 2021
Ziele
- Begriffsanpassung
- Herabsetzung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat in Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020 bis 2024
Inhalt
- Ersetzung des Begriffs "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" im Arbeitsverfassungsgesetz
- Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
In Angleichung an die Begriffsänderung durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz wird im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff "Lehrlingsentschädigung" durch "Lehrlingseinkommen" ersetzt. In Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020 bis 2024 wird das aktive Wahlalter zum Betriebsrat im Arbeitsverfassungsgesetz und im Post-Betriebsverfassungsgesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 170/2020 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion