Regierungsvorlage: Progressionsabgeltungsgesetz 2024
Durch die Abschaffung der kalten Progression soll eine inflationsneutrale Einkommensbesteuerung gewährleistet werden.
- Einlangen im Nationalrat: 27. September 2023
- Geplantes Inkrafttreten: überwiegend 1. Jänner 2024
Ziel
Gewährleistung einer inflationsneutralen Einkommensbesteuerung durch Abschaffung der kalten Progression
Inhalt
- Gestaffelte Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen
- Anpassung der Absetzbeträge
- Erhöhung des Gewinnfreibetrags (Grundfreibetrags)
- Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
- Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Verlängerung der Homeoffice-Regelung
- Erhöhung des Kindermehrbetrags
- Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten
Hauptgesichtspunkte
Die Inflationsanpassung für das Jahr 2024 soll umgesetzt werden. Die Inflationsanpassung basiert auf dem Progressionsbericht 2023 des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO).
Die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln bzw. um 6,6 Prozent (zwei Drittel von 9,9 Prozent) bereits angepassten Beträge wurden in der Inflationsanpassungsverordnung 2024 (→ RIS) kundgemacht.
Zur Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen sollen die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Tarifstufe (→ USP) in jeweils unterschiedlichem prozentuellen Ausmaß an die Inflationsrate angepasst werden. Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Grenzbeträge für Einschleifungen sollen sich um die volle Inflationsrate (also 9,9 Prozent) erhöhen.
Es sollen zudem weitere Maßnahmen zur Förderung von Leistung und Bekämpfung des Arbeitskräftemangels sowie zur Entlastung von Kindern und Familien gesetzt werden.
Daher sollen
- die Regelungen zu Homeoffice verlängert,
- die steuerliche Begünstigung von Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ausgeweitet,
- der Kindermehrbetrag erhöht und
- der Zuschuss zur Kinderbetreuung erhöht und die Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert werden.
Weiterführende Links
Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion