Regierungsvorlage: Eltern-Kind-Pass-Gesetz

Es soll eine elektronische Eltern-Kind-Pass-Anwendung geschaffen werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 24. Mai 2023
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teilweise am 30. Juni 2023, am 1. Jänner 2024, am 1. Jänner 2026 und am 1. Jänner 2028

Ziele

  • Entwicklung einer barrierefreien, elektronischen Dokumentationsplattform für die Untersuchungen und Beratungen für Schwangere/Mutter und Kind, welche auch Auswertungen der Daten für gesundheitspolitische, ökonomische und soziale Fragestellungen erlaubt.
  • Entwicklung einer Informationsplattform, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden.
  • Implementierung einer Erinnerungsfunktion für Untersuchungen und wichtige Fristen (Mutterschutz, Meldung Karenz/Papamonat, Beantragung Kinderbetreuungsgeld/Familienzeitbonus etc.).
  • Vereinfachter Zugang zu den Untersuchungsergebnissen für beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) und die betroffenen Frauen (Schwangere und Stillende) bzw. junge Familien.
  • Erhöhung der gesundheitlichen Chancen für Schwangere/Stillende und ihre Kinder, insbesondere von sozial benachteiligten Familien und Kindern dieser Familien.
  • Verbesserte Erreichbarkeit insbesondere auch von sozial benachteiligten und/oder bildungsfernen Familien und Frauen mit eventuell ebenfalls eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen mit dem Eltern-Kind-Pass als zentrales Vorsorgeinstrument am Lebensbeginn.
  • Befreiung der Eltern von der Erbringung des Nachweises der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bzw. der Hebammenberatung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Inhalt

  • Das elektronische Eltern-Kind-Pass-Portal (eEKP-Portal) soll in zwei Varianten zugänglich sein, einerseits als App, die jederzeit mit dem Smartphone genutzt werden kann, und andererseits als Web-Anwendung. Die Identifizierung der Nutzerinnen/Nutzer mit Berechtigung und der beteiligten GDA soll dabei über einen geeigneten und gesicherten Zugang erfolgen.
  • Besondere Beachtung soll die Nutzer- und Trainingsfreundlichkeit für Menschen mit eingeschränkten digitalen Kompetenzen finden.
  • Für den Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bzw. Beratungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in voller Höhe soll eine elektronische Schnittstelle zwischen der eEKP-Datenbank und der KBG-Datenbank geschaffen werden, wodurch den Krankenversicherungsträgern die notwendigen Daten künftig vollautomatisch zur Verfügung stehen sollen.

Hauptgesichtspunkte

Seit seiner Einführung wurde der Mutter-Kind-Pass mehrmals bezüglich der Untersuchungsinhalte, aber auch der Termine für bestimmte Untersuchungen angepasst. Anspruch auf diese Untersuchungen hat jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig vom Krankenversicherungsstatus.

Aufbauend auf den Empfehlungen des Rechnungshofes initiierte das Gesundheitsressort im Jahr 2014 eine interdisziplinäre, multiprofessionelle Facharbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes (FAG). Auf Basis des Untersuchungsprogramms des bestehenden Mutter-Kind-Passes und der Empfehlungen der FAG wurde ein gemeinsamer Ministerratsvortrag betreffend elektronischen Eltern-Kind-Pass mit erweitertem Leistungsportfolio und Weiterentwicklung bis zum 18. Lebensjahr am 16. November 2022 im Ministerrat beschlossen.

Mit der inhaltlichen Reform des Passes soll auch die Bezeichnung in Eltern-Kind-Pass geändert werden. Damit soll die gesellschaftliche Realität abgebildet werden, in der Väter mittlerweile ebenso als Bezugspersonen eine wichtige Rolle spielen.

Da der Mutter-Kind-Pass bisher lediglich in Papierform umgesetzt wird, stehen die Untersuchungsergebnisse weder für die Evidenzbildung noch für gesundheitspolitische Steuerung zu Verfügung. Im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (RRF) werden dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz von 2022 bis 2026 zehn Millionen Euro für die Entwicklung einer Elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform zu Verfügung gestellt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion