Begutachtungsentwurf: Freiwilligengesetz
Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland soll aufgewertet werden.
- Beginn der Begutachtung: 9. Mai 2023
- Ende der Begutachtung: 26. Mai 2023
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. September 2023
Ziele
- Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen für Rahmenbedingungen und Strukturen zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland
- Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
- Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
- Verwaltungsvereinfachungen
Inhalt
- Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung und Absicherung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
- Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
- Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer am FSJ/FUJ
- Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.
Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Es waren auch Fragen wie die Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement miteinzubeziehen.
Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit deren Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.
Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes sollen in der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert werden sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ sowie des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt werden.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion