Der Europäische Rat (Ebene der Staats- und Regierungschefs) ist ein Organ der Europäischen Union. Die Präsidentin/der Präsident des Europäisches Rates ist eine Position, die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Sie/Er leitet die Sitzungen des Europäischen Rates, hat darin jedoch kein Stimmrecht.
Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:
Darüber hinaus nimmt die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates in bestimmten Angelegenheiten die Außenvertretung der EU wahr.
Seit 1. Dezember 2024 ist António Costa (Portugal) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Charles Michel (Belgien) und Donald Tusk (Polen).
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union (Ministerebene) wird Ratsvorsitz genannt und wechselt halbjährlich nach einer genau festgelegten Reihenfolge von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Da der Rat der EU in unterschiedlichen Zusammensetzungen tagt (z.B. Justiz und Inneres, Umwelt, Verkehr, etc.) ist der Vorsitz der jeweilige Minister des Landes, das den aktuellen Vorsitz inne hält.
Da es durch diesen halbjährigen Wechsel schwierig wäre, langfristige politische Perspektiven auszuarbeiten und durchzusetzen, arbeiten die Ratsvorsitzenden seit 2007 im sogenannten "Dreiervorsitz".
Das bedeutet, dass drei aufeinander folgende Länder, die die Ratsvorsitze stellen, ihre Ziele abstimmen und ein Programm für die kommenden 18 Monate erstellen. Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus Polen (Jänner bis Juni 2025), Dänemark (Juli bis Dezember 2025) und Zypern (Jänner bis Juli 2026). Österreich hatte zuletzt im zweiten Halbjahr 2018 den Ratsvorsitz inne.
Eine Auflistung aller EU-Ratsvorsitze findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion