Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.
Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:
Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.