Rollstuhlnutzerinnen/Rollstuhlnutzer sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Mobilität, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.