Reparaturbonus

Welche Vorteile hat eine Gerätereparatur? Wie beantrage ich den Reparaturbon? Wo kann ich den Reparaturbon einlösen? Wie hoch ist die Förderung?

Allgemeine Informationen

Vorteile einer Gerätereparatur

Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es daher notwendig, Konsum- und Produktionsmuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Sinne der Kreislaufwirtschaft stehen langlebige Qualitätsprodukte, ein gutes Angebot für deren Wartung, Reparatur und Instandhaltung sowie neue Geschäftsmodelle wie etwa "mieten statt kaufen" im Vordergrund. Durch eine Reparatur bzw. durch ein Upgrade gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima werden geschont und das Elektroschrottaufkommen reduziert.

Reparieren bringt zudem weitere Vorteile:

  • Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
  • Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.
  • Reparaturbetriebe und die heimische Reparaturszene werden gestärkt.

Reparaturbonus-Förderaktion

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert mit dem Reparaturbonus die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans finanziert und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.

Seit April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags (insgesamt maximal 200 Euro) für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt.

Betroffene

Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.

Voraussetzungen

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger).

Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).

Details zu den förderungsfähigen Geräten finden sich in der Liste der förderungsfähigen Geräte (→ BMK).

Hinweis

Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Beispiele von nicht förderungsfähigen Geräten und Kosten (→ BMK) finden sich auf reparaturbonus.at.

Fristen

Der beantragte Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.

Hinweis

Den Reparaturbonus gibt es so lange, wie Förderungsmittel bis zum Jahr 2026 vorhanden sind.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Bei Fragen: Reparaturbonus-Kontaktformular für Privatpersonen (→ BMK)

Verfahrensablauf

Antrag

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können seit April 2022 den Reparaturbon online auf der Website reparaturbonus.at (→ BMK) erstellen.

Einlösung

Der Reparaturbon kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden. Der teilnehmende Partnerbetrieb überprüft die Gültigkeit des Reparaturbons über den QR-Code oder durch Eingabe der Bon-Nummer. Pro Elektro-/Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgeräts eingesetzt werden. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent des förderungsfähigen Rechnungsbetrags inklusive Mehrwertsteuer. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Fördereinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb und der Wert des Reparaturbons wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der Antragstellerin/des Antragstellers überwiesen.

Beispiel

Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.

Beispiel

Sollte sich die Kundin/der Kunde nach Ausstellung eines Kostenvoranschlags, für den bereits eine Förderung von 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses Geräts entscheiden, beträgt die maximale Förderung für die Reparatur des Geräts 170 Euro. In Summe beträgt die Förderung also maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Geräts.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Betriebe zum Reparaturbonus finden sich auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs 1 Z 7 Umweltförderungsgesetz (UFG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie