Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen

Nullsteuersatz

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Förderungen nach dem EAG

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.

Weitere Informationen

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2024

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden. Mit dem EAG-Investitionszuschuss werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert.

Der erste Fördercall findet im Zeitraum vom 15. April 2024 bis 29. April 2024 statt. Die Ticketziehung startet am 15. April 2024 um 17.00 Uhr.

Weitere Termine für die Fördercalls:

  • zweiter Fördercall: 12. Juni 2024 bis 26. Juni 2024
  • dritter Fördercall: 7. Oktober 2024 bis 21. Oktober 2024

Für die geplante Neuerrichtung bzw. Erweiterung der Photovoltaikanlage mit Stromspeicher reichen Sie nur einen gemeinsamen Antrag ein. Sie erfassen die Eckdaten des geplanten Stromspeichers im Rahmen Ihres Förderprojekts bei den Anlagendaten zur Photovoltaikanlage. Ab dem Jahr 2024 gibt es keinen zusätzlichen Antrag für den Stromspeicher.

Sollten Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, steht die Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der OeMAG

Weitere EAG-Investitionszuschüsse

Auf den Seiten der OeMAG finden Sie Informationen über die Fördercalls zu den weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:

Förderung von Stromspeicheranlagen

Um die erzeugte erneuerbare Energie bestmöglich nutzen zu können, spielen Stromspeicheranlagen eine besonders wichtige Rolle. Zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Entlastung der Stromnetze unterstützt der Klima- und Energiefonds daher auch im Jahr 2024 wieder Kleinspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität zwischen 4 und 50 kWh.

Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben.

Dieses Programm fördert Projekte, die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen oder im Rahmen des EAG keinen Förderantrag stellen können. Für das Jahr 2024 beträgt das Budget 35 Millionen Euro.

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Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau

Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Heizungsoptimierung für mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens sechs Nutzungseinheiten.

Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau. Förderungsfähig sind Leistungen, die ab 1. April 2023 erbracht wurden und sowohl Dienstleistungs- als auch Investitionskosten umfassen.

Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Die Einreichung ist seit 3. Mai 2023 möglich, solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Registrierung muss die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.

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Förderaktion Heizungsoptimierung (→ KPC)

Weitere Umweltförderungen

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

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Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion