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Die österreichische Bioethikkommission hat in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2004 ihren dritten Tätigkeitsbericht beschlossen. Der Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum Juli 2003 bis Juli 2004.
Unter dem Vorsitz von Univ.Prof. DDr. Johannes Huber haben die 19 Fachleute aus den Fachgebieten Medizin, Molekularbiologie und Genetik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie in insgesamt 10 Sitzungen der Kommission und diversen Arbeitsgruppen schwerpunktmäßig Fragen im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagostik (PID) diskutiert. Der abschließende 75-seitige Bericht der Bioethikkommission zur PID ist im Juli 2004 beschlossen und veröffentlicht worden.
Außerdem hat die Bioethikkommission im Berichtszeitraum (10. März 2004) eine Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG-Nov 2004) beschlossen.
Alle Stellungnahmen und Berichte der Bioethikkommission (auch aus den Jahren 2002 und 2003) sind auf der homepage www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ abrufbar.
Im Tätigkeitsbericht werden die Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Personen, Fragen im Zusammenhang mit Biobanken sowie ethische Problemstellungen der Nanotechnologie als zukünftige Themen skizziert.
Der Tätigkeitsbericht ist im Internet abrufbar:
Rückfragehinweis:Bundeskanzleramt/Geschäftsstelle der BioethikkommissionDr Robert GmeinerTel.: (01) 53115 / 4319