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Die Bioethikkommission begrüßt in ihrer Stellungnahme zu Biobanken für die wissenschaftliche Forschung die in der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen.
Biobanken sind systematisch eingerichtete Sammlungen von Proben (Blut, Gewebe, Zellen) und damit verknüpfbaren Daten zur Nutzung in der medizinischen Forschung. Sie stellen eine der wichtigsten Grundlagen für Erkenntnisse über die Entstehung von Krankheiten und für die Weiterentwicklung ihrer Behandlung dar.
An der Einrichtung und am Betrieb von Biobanken besteht laut Ansicht der Bioethikkommission erhebliches öffentliches Interesse. Die Forschung mit den in eine Biobank eingebrachten Körpermaterialien ist für die Patienten mit keinem gesundheitlichen Risiko verbunden, bietet aber Hoffnung für bessere Diagnostik und wirksame Therapien. Die Bioethikkommission empfiehlt folgende Eckpunkte bei der Erarbeitung eines Biobankengesetzes zu berücksichtigen:
Die Bioethikkommission empfiehlt der Bundesregierung, diese Punkte so rasch wie möglich umzusetzen, um die nationale und internationale Tätigkeit österreichischer Forscherinnen und Forscher aktiv zu unterstützen. Dies führe dazu, dass die österreichische Bevölkerung verstärkt vom Fortschritt der medizinischen Wissenschaftenprofitieren könne.
Die Stellungnahme ist unter Biobanken für die wissenschaftliche Forschung (PDF 1628 kB) abrufbar.
Rückfragehinweis:Mag. Dr. Doris WolfslehnerBioethikkommission beim Bundeskanzleramt - Geschäftsstelle1010 Wien, Ballhausplatz 2Tel.: +43 1 531 15-2987Fax: +43 1 531 09-2987doris.wolfslehner@bka.gv.at