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RTR entscheidet über Mittelvergabe nach Stellungnahme des Fachbeirates "Medienförderung"
Nach der erfolgreichen Verhandlung und dem Abschluss des ORF-Wettbewerbsverfahrens konnte jetzt auch die Notifikation der Medienförderung für private Rundfunkveranstalter in der Höhe von 6 Millionen Euro pro Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.
"Eine kluge und ausgewogene Vorbereitung hat diese Einigung mit der EU-Kommission ermöglicht", so Ostermayer. "Wir konnten nach dem ORF-Wettbewerbsverfahren eine zweite wichtige Verhandlung erfolgreich abschließen, auch diesmal mit Kommissarin Kroes."
Ingesamt stehen jetzt 5 Millionen Euro für kommerzielle sowie 1 Million Euro für nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber zur Verfügung. Österreich hat angekündigt, die Förderung im Jahr 2012 einer Evaluierung zu unterziehen, dies wurde so auch mit der Kommission vereinbart.
"Zusammen mit 5 Millionen Euro aus dem Budget 2009 stehen 2010 insgesamt 10 Millionen Euro für kommerzielle Betreiber zur Verfügung. Wir haben uns mit dem Koalitionspartner darauf geeinigt, diese Höhe auch im Jahr 2011 zu ermöglichen und schrittweise auf 15 Millionen Euro zu erhöhen." Auch die Förderung für nichtkommerzielle Betreiber soll entsprechend erhöht werden.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach einer Stellungnahme des fünfköpfigen Fachbeirates "Medienförderung" unter dem Vorsitz von Prof. Michael Holoubek der Fachbereich Rundfunk in der RTR-GmbH.
Förderziele:
Aufteilung der Mittel:
Davon jeweils:
1. Inhalte- und ProjektförderungFolgende Formate können bei Erfüllung der von Kriterien gefördert werden:
a) Förderhöhe der förderfähigen Gesamtkosten für Hörfunk
Ist ein Förderungswerber in einem Medienverbund wird die Reichweite der zum Medienverbund gehörigen Unternehmen addiert. Insbesondere werden auch Sendungsuntertitelung, Audiodeskription und Verdolmetschung in Gebärdensprache gefördert.
b) Förderhöhe für Fernsehen
Dieser Prozentsatz erhöht sich um 5 Prozent, wenn der Fernsehveranstalter nachweist, dass bei der Produktion Kosten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache angefallen sind.
Inhalteförderung, die Fernsehveranstaltern für ein österreichisches Fensterprogramm gewährt wird, wird abhängig von der Dauer des Fensters gekürzt.
Ausmaß der Inhalte- und Projektförderung
Die jährliche Förderung von Inhalte- und Projekten bezogen auf die Gesamtkosten
Rückfragehinweis:Marcin KotlowskiPressesprecher desStaatssekretärs im BundeskanzleramtDr. Josef OstermayerTel.: 01 531 15-2161Mobil: 0664 380 25 66mailto: marcin.kotlowski@bka.gv.at
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