02.02.2010
Josef Ostermayer: "Erfolgreiche Einigung mit EU-Kommission: Grünes Licht für österreichische Medienförderung privater Rundfunkveranstalter"

RTR entscheidet über Mittelvergabe nach Stellungnahme des Fachbeirates "Medienförderung"

Nach der erfolgreichen Verhandlung und dem Abschluss des ORF-Wettbewerbsverfahrens konnte jetzt auch die Notifikation der Medienförderung für private Rundfunkveranstalter in der Höhe von 6 Millionen Euro pro Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.

"Eine kluge und ausgewogene Vorbereitung hat diese Einigung mit der EU-Kommission ermöglicht", so Ostermayer. "Wir konnten nach dem ORF-Wettbewerbsverfahren eine zweite wichtige Verhandlung erfolgreich abschließen, auch diesmal mit Kommissarin Kroes."

Ingesamt stehen jetzt 5 Millionen Euro für kommerzielle sowie 1 Million Euro für nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber zur Verfügung. Österreich hat angekündigt, die Förderung im Jahr 2012 einer Evaluierung zu unterziehen, dies wurde so auch mit der Kommission vereinbart.

"Zusammen mit 5 Millionen Euro aus dem Budget 2009 stehen 2010 insgesamt 10 Millionen Euro für kommerzielle Betreiber zur Verfügung. Wir haben uns mit dem Koalitionspartner darauf geeinigt, diese Höhe auch im Jahr 2011 zu ermöglichen und schrittweise auf 15 Millionen Euro zu erhöhen." Auch die Förderung für nichtkommerzielle Betreiber soll entsprechend erhöht werden.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach einer Stellungnahme des fünfköpfigen Fachbeirates "Medienförderung" unter dem Vorsitz von Prof. Michael Holoubek der Fachbereich Rundfunk in der RTR-GmbH.

Kurzfassung der Medienförderungsrichtlinien

I. Förderrichtlinie Privatrundfunkfonds – PRRF

Förderziele:

  • Förderung der Vielfalt und Qualität des privaten Angebots
  • Förderung des lokalen und regionalen Programmangebots
  • Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur
  • Förderung des österreichischen und europäischen Bewusstseins
  • Förderung der Information und Bildung der Bevölkerung

Aufteilung der Mittel:

  • 5 Millionen Euro für kommerzielle Rundfunkveranstalter:
    • 60 Prozent für private Fernsehveranstalter
    • 40 Prozent für private Hörfunkveranstalter

Davon jeweils:

  • 80 Prozent Inhalte- und Projektförderung (Sendungen, Sendereihen oder Sendungsteile)
  • 10 Prozent Ausbildungsförderung
  • 10 Prozent Reichweitenerhebungsförderung

1. Inhalte- und Projektförderung
Folgende Formate können bei Erfüllung der von Kriterien gefördert werden:

  • Nachrichten
  • Reportagesendungen
  • Dokumentationen
  • Diskussionssendungen
  • Magazinsendungen (wenn zusätzliche Kriterien erfüllt werden zum Beispiel klare österreichische, regionale oder lokale Prägung)

a) Förderhöhe der förderfähigen Gesamtkosten für Hörfunk

  • Bei einer technischen Reichweite von weniger als 100.000 Hörern maximal 50 Prozent
  • Bei einer technischen Reichweite von weniger als 300.000 Hörern maximal 40 Prozent
  • Bei einer technischen Reichweite von mehr als 300.000 Hörern maximal 30 Prozent

Ist ein Förderungswerber in einem Medienverbund wird die Reichweite der zum Medienverbund gehörigen Unternehmen addiert. Insbesondere werden auch Sendungsuntertitelung, Audiodeskription und Verdolmetschung in Gebärdensprache gefördert.

b) Förderhöhe für Fernsehen

  • Bundesweite Fernsehveranstalter bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
  • lokale/regionale Fernsehveranstalter bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten

Dieser Prozentsatz erhöht sich um 5 Prozent, wenn der Fernsehveranstalter nachweist, dass bei der Produktion Kosten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache angefallen sind.

Inhalteförderung, die Fernsehveranstaltern für ein österreichisches Fensterprogramm gewährt wird, wird abhängig von der Dauer des Fensters gekürzt.

II. Förderichtlinie - Nichtkommerzieller Rundfunkfonds – NKRF

Aufteilung der Mittel:

  • 1 Million Euro für die Unterstützung des nichtkommerziellen Rundfunks
    • 80 Prozent Inhalte- und Projektförderung
    • 10 Prozent Aus- und Weiterbildung
    • 10 Prozent Reichweitenerhebungsförderung

Ausmaß der Inhalte- und Projektförderung

Die jährliche Förderung von Inhalte- und Projekten bezogen auf die Gesamtkosten

  • beträgt für nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter maximal 10 Prozent
  • beträgt der Maximalbetrag für Fernsehveranstalter maximal 20 Prozent

Rückfragehinweis:
Marcin Kotlowski
Pressesprecher des
Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
Dr. Josef Ostermayer
Tel.: 01 531 15-2161
Mobil: 0664 380 25 66
mailto: marcin.kotlowski@bka.gv.at