Gemeinschaftsinitiative (GI)

Darunter wurden in den Strukturfondsperioden bis 2006 Förder- oder Aktionsprogramme verstanden, die über den Rahmen der Strukturfonds hinaus zur Lösung von Problemen, die sich aus der Verwirklichung von Gemeinschaftspolitiken ergeben, beitragen sollten. Gemeinschaftsinitiativen wurden von der Kommission vorgeschlagen und finanziert, vom Rat beschlossen und von den Mitgliedstaaten selbständig durchgeführt.