Volksgruppenförderung
Das Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten, wickelt die Volksgruppenförderung ab. Jeweils am Beginn des Kalenderjahres – die genauen Fristen werden durch eine Aussendung und durch Einschaltung an dieser Stelle der Homepage bekannt gegeben – sind die Ansuchen unter Verwendung des unten angeschlossenen Formulares einzureichen.
Antragsberechtigt sind im wesentlichen Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Für volksgruppenspezifische Projektförderungen sind Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen ebenfalls antragsberechtigt.
Antrag auf Volksgruppenförderung
Einreichfristen für das Förderungsjahr 2012
- für die kroatische Volksgruppe: bis zum 30. Jänner 2012
- für die slowenische Volksgruppe: bis zum 7. Februar 2012
- für die ungarische Volksgruppe: bis zum 15. Februar 2012
- für die slowakische, die tschechische und die Volksgruppe der Roma bis zum 21. Februar 2012
Nach den genannten Terminen muss davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der Mittel bereits verplant ist.
Antragformulare
Für den Antrag auf Volksgruppenförderung sind die folgenden PDF-Formulare elektronisch auszufüllen, das Antragsformular rechtsgültig zu signieren und beide PDF-Dokumente mit allen angeschlossenen Beilagen an den Fördergeber zu übermitteln.
Achtung: Für die rechtsgültige Signatur des Antragsformulars gibt es nunmehr zwei Möglichkeiten: erstens Signatur mittels elektronischer Unterschrift (elektronische Übermittlung) oder zweitens händische Unterfertigung (elektronische oder postalische Übermittlung).
- Antragsformular (PDF 550 kB)
- Formular A: Angaben zum Vorhaben (PDF 1565 kB)
Zur Nutzung der PDF-Formulare ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich.
Beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung (PDF 117 kB).
Elektronisch Signieren des Antragsformulars:
Zum elektronischen Signieren Ihres Antragsformulares und Senden der Formulare an den Fördergeber verwenden Sie bitte den folgenden Link des Signaturservices:
Beschränkung von Anzahl und Größe der Beilagen:
Sie können bis zu 15 Beilagen mit einem Antragsformular mitsenden. Insgesamt darf die Größe der gesamten E-Mail 20 MB nicht überschreiten. Das Signaturservice prüft die Größe sowie die Anzahl der Beilagen vor Absenden.
Empfehlung: Vermeiden Sie hochauflösende Scans für Ihre Beilagen, verwenden Sie stattdessen beispielweise PDF.
Zur Prüfung Ihrer Dokument-Signatur steht folgendes Online-Services zur Verfügung:
Voraussetzung: Sie benötigen zum elektronischen Signieren die Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) oder eine Handy-Signatur. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Webseiten
Abrechnung der Volksgruppenförderung 2011
Für die Abrechnung der Volksgruppenförderung ist das Referat für Förderkontrolle I/3/a im Bundeskanzleramt zuständig. Die Abrechnungsunterlagen sind bis 31. Jänner 2012 einzureichen.