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Aufgaben des Verfassungsdienstes
Der Verfassungsdienst ist im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben im Wesentlichen als Legist, Rechtsgutachter und Anwalt tätig:
Legist
Dem Verfassungsdienst obliegt die legistische Vorbereitung von Gesetzen in zahlreichen wichtigen Bereichen wie insbesondere dem Bundesverfassungsrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht. Darüber hinaus ist der Verfassungsdienst für die Vorbereitung des Bundesministeriengesetzes sowie von Gesetzgebungsakten im Bereich des Datenschutzrechts, des Medienrechts, des Vergaberechts, des Parteienförderungsrechts und des Volksgruppenrechts zuständig.
In all diesen Bereichen erstellt der Verfassungsdienst im Auftrag des Bundeskanzlers Gesetzesentwürfe, die in der Regel einem öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen und in Folge von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen sowie dem Parlament zugeleitet werden. In diesen Zuständigkeiten kommt dem Verfassungsdienst auch die Vertretung der Republik Österreich in Gremien europäischer und internationaler Organisationen zu.
Rechtsgutachter des Bundes
Der Verfassungsdienst übt umfangreiche Gutachtertätigkeiten aus. So werden sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe aus anderen Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Grundrechte, begutachtet.
Gleichzeitig beurteilt der Verfassungsdienst auch legistische Fragestellungen wie Rechtssprache, Rechtstechnik und formelle Gestaltung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Gesetzgebung. Ebenso werden Landesgesetzentwürfe beziehungsweise Gesetzesbeschlüsse der Landtage geprüft.
Außerdem können von allen öffentlichen Dienststellen Gutachten beim Verfassungsdienst zu Verfassungsfragen und sonst zum Wirkungsbereich des Verfassungsdienstes zählenden Rechtsfragen eingeholt werden.
Anwalt der Republik
Der Verfassungsdienst vertritt die Bundesregierung vor dem . Er vertritt die Republik Österreich in Verfahren gegenüber der , vor dem in Luxemburg und gemeinsam mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vor dem in Straßburg.
Sonstige Tätigkeiten
Zu den Aufgaben des Verfassungsdienstes gehören auch die Herausgabe und Verwaltung des Bundesgesetzblattes sowie des (RIS) des Bundes, welches einen kostenlosen Zugang zum geltenden Bundes-, Landes- und Gemeinderecht sowie zu ausgewählter Judikatur bietet. Darüber hinaus ist er auch für die Koordination in den Bund-Länder-Beziehungen verantwortlich.
Einzelne Abteilungen des Verfassungsdienstes üben auch vollziehende Tätigkeiten aus. Dazu zählen Tätigkeiten im Bereich der Förderungsverwaltung wie die Abwicklung der Parteien- und Parteiakademieförderung und der Volksgruppenförderung.
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